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Inklusionshilfe im Kindergarten

Inklusion von Anfang an - Inklusionshilfe im Kindergarten

Hier hilft eine sogenannte Integrations-Hilfe. Eine Person ist für das Kind da. Zum Beispiel: Um sich zurecht zu finden oder andere Kinder besser kennenzulernen.

Antrag für eine Begleitung

Die Eltern müssen die Begleitung beantragen. Der Assistenz-Dienst Kinder und Jugend berät die Eltern. Er hilft auch bei der Antrags-Stellung. Und erklärt, wer die Begleitung bezahlt.

Dann braucht es Hilfen, die auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sind. Das leistet eine Integrationshilfe. Damit werden Chancen eröffnet: zum Beispiel Dinge zu tun, die jemand gerne machen möchte oder eigene Fähigkeiten und Möglichkeiten zu entdecken.   

Was ist dazu nötig?

Sie als Eltern beantragen für ihr Kind eine Begleitung. Je nachdem, in welchem Bereich die Unterstützung nötig ist, ist ein anderer Kostenträger zuständig. Die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, verfasst eine Stellungnahme, warum und in welchem Umfang die Hilfe nötig ist.

Was macht der Assistenzdienst Kinder und Jugend?

  • Wir unterstützen und beraten Sie als Eltern
  • Wir beraten Sie als Einrichtung, wenn Sie einen Bedarf sehen
  • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer Integrationshilfe

Wir begleiten alle Beteiligten.