Interne Meldestelle der Regnitz-Werkstätten
Wer?
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für Mitarbeitende vorgesehen. Es soll sie vor beruflichen Nachteilen schützen, wenn sie auf Missstände im Unternehmen hinweisen. Die Hinweise werden entsprechend dem Gesetz vertraulich behandelt.
In der Werkstatt gehören zu den Mitarbeitenden auch die Menschen mit Beeinträchtigung.
Was?
Es geht nicht um gängige Beschwerden, sondern um Rechtsverstöße, zum Beispiel gegen Arbeitsschutzgesetze, Datenschutz, Verbraucherschutz, Körperverletzung usw.
Wie?
Hinweise können schriftlich und mündlich an die interne Meldestellebeauftragte gegeben werden.
Bei telefonischen Nachrichten auf der Mailbox: bitte nicht das Anliegen mitteilen, sondern nur um einen Rückruf bitten!
Wichtig:
Hinweise sollen so konkret wie möglich sein: Wer? Was? Wann? Wie? Wo? Nur so können sie sinnvoll bearbeitet werden.
Für anonyme Hinweise gibt es keinen eigenen Meldekanal. Sie werden aber ebenfalls geprüft und – soweit nachvollziehbar – bearbeitet.