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Werkstattrat

Unser Werkstattrat und unsere Frauenbeauftragte

Mitwirken und mitbestimmen ist selbstverständlich. Mit Geduld und Engagement begleiten wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihrem Weg zur individuell gestalteten Teilhabe am Arbeitsleben. Bei der gemeinsamen Ziel-Festlegung beachten wir das Wunsch- und Wahlrecht. Wichtige Ziele ergeben sich aus dem Auftrag der Inklusion:

  • Integration in ein geregeltes Arbeitsleben und in ein soziales Umfeld
  • Bereitstellung einer langfristig sicheren Beschäftigung 
  • Angebote zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit
  • Anbahnung einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung. Aus den Arbeitsgruppen werden durch freie und geheime Wahl alle 4 Jahre Delegierte in das Gremium entsandt.

Der Werkstattrat wählt eine Vertrauensperson, die ihn in seiner Arbeit unterstützt.

Der Werkstattrat arbeitet regelmäßig mit der Werkstattleitung zusammen und nimmt Mitwirkungs-und Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung des Werkstatt-Alltags wahr.

So gestaltet der Werkstattrat Feste mit und ist mitbestimmungsberechtigt: unter anderem beim Mitarbeiterlohn wie auch bei der Planung des Urlaubs.

Der Werkstattrat hat eine zentrale und wichtige Rolle im Alltag der Werkstatt.

Die gewählte Frauenbeauftragte vertritt die Anliegen der Mitarbeiterinnen. Die Frauenbeauftragte wird alle 4 Jahre neu gewählt und durch eine von ihr gewählte Vertrauensperson unterstützt. Wenn Mitarbeiterinnen in der Werkstatt Fragen oder Probleme haben, können sie sich an die Frauenbeauftragte wenden.