Interne Meldestelle der Lebenshilfe Erlangen e.V.
Wer?
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für Mitarbeitende vorgesehen. Es soll sie vor beruflichen Nachteilen schützen, wenn sie auf Missstände im Unternehmen hinweisen. Die Hinweise werden entsprechend dem Gesetz vertraulich behandelt.
Was?
Es geht nicht um gängige Beschwerden, sondern um Rechtsverstöße, zum Beispiel gegen Arbeitsschutzgesetze, Datenschutz, Verbraucherschutz, Körperverletzung usw.
Wie?
Hinweise können schriftlich und mündlich an die internen Meldestellebeauftragten gegeben werden.
Bei telefonischen Nachrichten auf der Mailbox: bitte nicht das Anliegen mitteilen, sondern nur um einen Rückruf bitten!
Für die Lebenshilfe Erlangen:
Wichtig:
Hinweise sollen so konkret wie möglich sein: Wer? Was? Wann? Wie? Wo? Nur so können sie sinnvoll bearbeitet werden.
Für anonyme Hinweise gibt es keinen eigenen Meldekanal. Sie werden aber ebenfalls geprüft und – soweit nachvollziehbar – bearbeitet.