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Fördern und vererben

Fördermöglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung. Die so genannte Zustiftung ist eine Möglichkeit. Das bedeutet: Menschen geben der Stiftung Lebenshilfe Erlangen Geld. Dieses Geld kann man zum Beispiel für neue Wohn-Plätze für Menschen mit Beeinträchtigung verwenden.

Es gibt verschiedene Zuwendungs-Möglichkeiten: Zustiftungen, testamentarische Hinterlassenschaften, Schenkungen, Spenden, zum Beispiel aus Erlösen von Veranstaltungen, Jubiläen und Konzerten. Im Unterschied zur Spende wird Ihre Zustiftung langfristig angelegt. Aus dem Ertrag (Zinsen) verfolgen wir den gemeinnützigen Zweck unserer Stiftung. Es können auch bestimmte Zweckbindungen aus den Erträgen vereinbart werden. Mit Ihrer Zustiftung können wir die Vorhaben der Lebenshilfe im Bereich Wohnen unterstützen. Neue Wohnplätze sind geplant und auch das selbstständige Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigung soll ausgebaut werden.

Vererben - heute für Morgen
handeln

Wenn ein Mensch stirbt, kann er seinen Besitz weitergeben. Das nennt man vererben. Man kann zum Beispiel Geld oder ein Haus vererben. Oft geben Eltern etwas an ihre Kinder weiter. Aber man kann auch einem sozialen Verein etwas vererben. Zum Beispiel der Lebenshilfe.

Im Rahmen Ihres Testaments können Sie dafür sorgen, dass Ihr Nachlass, dessen Höhe Sie bestimmen, behinderten Menschen dient. Durch Ihre Hilfe schaffen Sie einen bleibenden Wert, der unseren Stiftungszweck – auch über das eigene Leben hinaus – dauerhaft zu Gute kommt.