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Bewohner-Vertretung

Unsere Bewohner-Vertretung

Alle vier Jahre wählt jede Haus- und Wohn-Gemeinschaft eine neue Bewohnervertretung. Die Mitglieder treffen sich regelmäßig, um die Interessen ihrer Mitbewohner und Mitbewohnerinnen zu vertreten. Für die Unterstützung bei formellen Dingen, wie Protokolle schreiben oder für die Moderation von Sitzungen, wird eine Vertrauensperson benannt. Vertrauenspersonen können sein: Mitarbeitende der Lebenshilfe, Eltern, gesetzliche Betreuende oder ehrenamtliche Mitarbeitende.