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Eingangsverfahren

Eingangsverfahren - Start ins Berufsleben

Mit dem Eingangsverfahren bekommen Interessierte die Möglichkeit, ihre beruflichen Perspektiven in der Arbeitswelt abzustecken. Laut §57 SGB IX gliedert sich die Berufsbildungsmaßnahme in zwei Phasen. Das 3-monatige Eingangsverfahren bildet die erste Phase und dient der grundsätzlichen Orientierung und der Erstellung eines Kompetenzprofils.