Stiftung Lebenshilfe Erlangen
Stiften Sie Freude!
Wir unterstützen Menschen mit geistiger Behinderung, anderen Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen, hier in Erlangen.
Durch Ihre Zustiftung oder Ihr Vermächtnis schaffen Sie einen bleibenden Wert, der unseren Stiftungszweck, auch über das eigene Leben hinaus, dauerhaft zu Gute kommt.
Gibt es eine bessere Anlage?
Stiftung Lebenshilfe Erlangen
Die Stiftung Lebenshilfe Erlangen wurde nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung im Juni 1997 von der Lebenshilfe Erlangen e.V. gegründet und durch die Regierung von Mittelfranken als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts genehmigt. Sie ist vom Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Zuwendungen an sie sind deshalb frei von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Spenden sind steuerlich absetzbar. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Stiftung steht unter staatlicher Aufsicht, wodurch die Erfüllung des Stiftungszweckes überwacht wird. Ein Stiftungsrat, dem u. a. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens angehören, berät und beaufsichtigt den Stiftungsvorstand und die Geschäftsführung.
Ziele und Aufgaben der Stiftung
Ziel und Aufgabe der Stiftung Lebenshilfe Erlangen ist die Förderung behinderter Menschen, insbesondere von Menschen mit geistiger Behinderung. Generell unterstützt sie alle Aktivitäten der Lebenshilfe Erlangen e.V. Insbesondere fördert sie die Bereitstellung von Wohnplätzen für behinderte Menschen.
Wie kann ich helfen?
Zur Erfüllung dieser Aufgaben wirbt die Stiftung um Zuwendungen jeder Art. Die Rechtsform Stiftung erlaubt dabei die Ansammlung von Kapital (in jeglicher Form), das in seiner Substanz erhalten bleibt. Der Ertrag aus diesem Vermögen wird für den Stiftungszweck genutzt, insbesondere auch zugunsten bestimmter, einzelner betreuter Personen.








