Stiftung Lebenshilfe Erlangen

Zuwendungen können sein:

Zustiftungen, testamentarische Hinterlassenschaften, Schenkungen, Spenden, Erlöse z. B. aus Veranstaltungen, Jubiläen, Konzerten, etc.

Im Einzelnen berät Sie dazu gern die Geschäftsführung.

Helfen kann dabei jeder:

Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche oder private Institutionen jeglicher Art.

Neues Spendenkonto:

Lebenshilfe Erlangen e. V.
Sparkasse Erlangen
Konto 945
BLZ 763 500 00

Haben Sie sich schon mal überlegt, die Arbeit der Lebenshilfe dauerhaft zu unterstützen?

Könnten Sie sich vorstellen, die Arbeit der Lebenshilfe dauerhaft zu unterstützen Wir würden uns freuen, wenn Sie uns langfristig mit Ihrer "Zustiftung" unterstützen. Das ermöglicht uns, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung zu verbessern und unsere Angebote weiter auszubauen. Im Gegensatz zur Spende, für die wir natürlich auch dankbar sind, wird Ihre "Zustiftung" dauerhaft angelegt. So wird aus dem Ertrag (Zinsen) der gemeinnützige Zweck unserer Stiftung verfolgt. Stiftungsvorstand, Stiftungsrat sowie die staatliche Stiftungsaufsicht wachen darüber, dass der Stiftungszweck erfüllt wird. Da nur die Zinserträge aus Ihrer "Zustiftung" genutzt werden, ist bereits eine vierstellige Summe schon hilfreich. Mit Angehörigen von Menschen mit Behinderung können auch bestimmte Zweckbindungen aus den Erträgen zugunsten beispielsweise behinderter Kinder vereinbart werden. Auch im Rahmen Ihres Testaments können Sie dafür sorgen, dass Ihr Nachlass, dessen Höhe Sie bestimmen, behinderten Menschen dient.

Nähere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle Artilleriestr. 5 in 91052 Erlangen, Tel. 09131/506690 bei Herrn Müller.